TESTAMENTS­VOLL­STRECKUNG

Neben Vollmachten gehört das Testament zu den wichtigsten Maßnahmen, um die Regelungen nach dem „Fall der Fälle“ so selbstbestimmt wie möglich vorzubereiten. Egal, ob es einen umfangreichen Nachlass zu verteilen gilt oder einfach nur Ihr letzter Gang genauso ablaufen soll, wie Sie es wünschen: Ihr letzter Wille zählt! Und um diesen umzusetzen, ist die Testamentsvollstreckung ein geeignetes Instrument – nicht zuletzt zum Schutz der Erben vor eventuellen Streitigkeiten oder dem Zugriff Ihrer eigenen Gläubiger auf den Nachlass.

Wir beraten Sie hinsichtlich steuerrechtlicher Fragen zur Erstellung und Ergänzung Ihres Testaments und bieten insbesondere unsere Leistung als Testamentsvollstrecker an. Kontaktieren Sie uns!

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